Rechtsprechung
LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05 |
Zitiervorschläge
LG Wuppertal, Entscheidung vom 21.07.2009 - 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05 (https://dejure.org/2009,24336)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05 (https://dejure.org/2009,24336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Einkommensteuererklärung als Steuerhinterziehung gem.§ 370 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO); Möglichkeit der Ahndung einer Nachtat bei Verjährung der ursprünglichen Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten …
Auszug aus LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Im vorliegenden Fall ist die Ahndung der Nachtat jedoch deshalb möglich, weil die ursprüngliche Tat verjährt ist (vgl. BGH NStZ 1993, 96; BGH NStZ 1993, 493). - BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05
Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)
Auszug aus LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az: 5 StR 368/05) durch Beschluss vom 13.10.2005 das angefochtene Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; davon ausgenommen wurden die Feststellungen zur unbeschränkten Steuerpflicht des Angeklagten im Tatzeitraum, welche aufrechterhalten worden sind. - BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …
Auszug aus LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Denn die verhängte Freiheitsstrafe ist unter Berücksichtigung der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr und vier Monaten einerseits und der zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (oben Ziffer 2) als vollstreckt geltenden drei Monate anderseits vollständig verbüßt (vgl. BGH NJW 2002, 1356; BGHSt 31, 25).
- BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund …
Auszug aus LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Denn die verhängte Freiheitsstrafe ist unter Berücksichtigung der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr und vier Monaten einerseits und der zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (oben Ziffer 2) als vollstreckt geltenden drei Monate anderseits vollständig verbüßt (vgl. BGH NJW 2002, 1356; BGHSt 31, 25). - BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Im vorliegenden Fall ist die Ahndung der Nachtat jedoch deshalb möglich, weil die ursprüngliche Tat verjährt ist (vgl. BGH NStZ 1993, 96; BGH NStZ 1993, 493). - LG Wuppertal, 11.03.2005 - 26 KLs 16/04
Abführung der Umsatzsteuer; Buchung von Rechnungseingängen; Entziehung von …
Auszug aus LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Durch Urteil der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal vom 11.03.2005 (Az: 26 KLs 20 Js 367/04 - 16/04 VI) wurde der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in elf Fällen, davon in zwei Fällen im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.